22. März 2017. Haus- und Grundstückseigentümer in Kassel müssen im April auf ihren Grundstücken mit Gift-Ködern gegen Ratten vorgehen. Ratten sind tierische Schädlinge, die Krankheitserreger verbreiten. Um die Allgemeinheit vor dieser Gefahr zu schützen, hat die Stadt Kassel per Allgemeinverfügung die Rattenbekämpfung in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. April angeordnet.
Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, um die Rattenpopulation unter Kontrolle zu halten. Seit vielen Jahren fordert die Stadt Kassel im Frühjahr regelmäßig zu dieser Bekämpfungsmaßnahme auf, denn dies ist die geeignetste Jahreszeit dafür. Da die Ratten im Winter nicht viel zu fressen finden, zieht es sie stärker in dicht besiedelte Gebiete. Dort finden sie durch unsachgemäß gelagerten Abfall oder weil Vögel übermäßig gefüttert werden Nahrung.
Es dürfen nur Bekämpfungsmittel verwendet werden, die von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig anerkannt sind. Die Bekämpfungsmittel sind so auszulegen, dass Dritte, insbesondere Kinder und Haustiere, nicht gefährdet werden. Die Köder, mit denen die Ratten bekämpft werden, dürfen nur Giftstoffe aus Cumarin-Verbindungen enthalten. Die Rattenlöcher sind anschließend fest zu verschließen. Im Freien oder in unverschlossenen Räumen dürfen die Gift-Köder nicht frei und unbedeckt ausgelegt werden. Es müssen Rattenboxen verwendet werden. Auf das ausgelegte Rattengift ist durch auffallende Warnzettel deutlich hinzuweisen. Darauf müssen das verwendete Präparat, der Wirkstoff und – für den Fall dass sich ein Haustier vergiftet - das Gegenmittel angegeben sein.
Gewerbliche Schädlingsbekämpfer dürfen die Bekämpfungsmittel nur mit Einverständnis und in Gegenwart des Grundstückseigentümers auslegen.
Auf Grünflächen, die als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden sind, dürfen Bekämpfungsmaßnahmen nur vorgenommen werden, wenn Ratten tatsächlich existieren und die Bekämpfungsmaßnahme durch das Umwelt- und Gartenamt erlaubt wurden. Kontakt: Umwelt- und Gartenamt, Untere Naturschutzbehörde, Bosestraße 15, 34121 Kassel, Tel. 787-3153
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