Ehrenamtliche Patientenfürsprecher für Kasseler Kliniken gesucht

03. April 2017. Für mehrere Kasseler Krankenhäuser werden wieder ehrenamtliche und weisungsunabhängige Patientenfürsprecherinnen und -sprecher gesucht. Was macht eigentlich ein Patientenfürsprecher und kann jeder diese Aufgabe übernehmen? Patientenfürsprecher stehen den Patienten und Angehörigen bei Problemen, Anregungen oder sonstigen Anliegen während eines Krankenhausaufenthaltes als Ansprechpartner unterstützend zur Seite. Sollten beispielsweise die Behandlung, die Pflege oder das Essen in der Klinik nicht zufriedenstellend sein, versucht der Patientenfürsprecher zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus zu vermitteln. In regelmäßigen Sprechstunden in den Räumlichkeiten des Krankenhauses sollten die Patienten die Möglichkeit haben, Kontakt zum Patientenfürsprecher aufzunehmen. Die Informationen, die er vom Patienten erhält, unterliegen der Schweigepflicht und müssen vertraulich behandelt werden.

Das Amt des Patientenfürsprechers ist gesetzlich im Hessischen Krankenhausgesetz verankert. Bindend ist es für Krankenhäuser, deren Träger nicht-konfessionell organisiert ist. Die gesetzliche Verankerung zeigt, wie wichtig dieses Amt ist. Auch die Krankenhäuser schätzen es sehr, da damit ein wichtiger Beitrag für die Zusammenarbeit zwischen Patient und Klinik geleistet wird.

Interessierte können sich an Anja Heinemann vom Gesundheitsamt Region Kassel unter der Telefonnummer (0561) 787-1902 oder per E-Mail an gesundheitsamt@kassel.de wenden. Das Gesundheitsamt stellt einen Kontakt mit den jeweiligen Kliniken her. Sind sich beide Seiten über eine vertrauensvolle Zusammenarbeit einig, werden die Patientenfürsprecher durch den Magistrat der Stadt Kassel und anschließend offiziell durch die Stadtverordnetenversammlung für die aktuelle Wahlperiode in ihre neue Funktion gewählt.

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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Sascha Stiebing


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