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Der Frühling steht vor der Tür: Wohin mit dem Grünschnitt?

Umfangreiche kostenfreie Angebote nutzen - Geldbuße bei widerrechtlichem Entsorgen von Grünabfall

12. April 2017. So langsam fängt die Gartenzeit wieder an und viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer beginnen damit, ihre Sträucher, Bäume, Hecken zu stützen und ihren Rasen zu mähen. Spätestens dann taucht die Frage auf: Wohin mit dem Grünschnitt? Oft wird dann die einfachste Variante gewählt und der Grünschnitt auf benachbarte bepflanzte oder unbepflanzte Grünflächen der Stadt entsorgt. Teilweise wird der Grünschnitt auch mit dem PKW im Wald oder anderen Stellen im Außenbereich abgeladen. Dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist, wird regelmäßig ignoriert.

Die Stadt Borken weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die nach der Abfallentsorgungssatzung der Stadt der Borken mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Manch ordnungsliebender Mensch ruft bei Entdeckung der Ablagerungen gerne nach dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung oder dem Fachbereich Landschaft und Straßen. Von dort soll der Grünabfall dann weggeräumt werden. Selten denkt jemand daran, dass die Abholung des widerrechtlich entsorgten Grünabfalls natürlich die Allgemeinheit bei Berechnung der Müllabfuhrgebühren wieder einholt und alle mit zahlen. Dabei gibt es in Borken viele Möglichkeiten, seinen Grünabfall ordnungsgemäß zu entsorgen:

Die Stadt Borken hofft, dass die Bürgerinnen und Bürger die umfangreichen Angebote nutzen.

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