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Landtagswahl am 14. Mai 2017 - Wählen Sie schon jetzt!

Das Briefwahlbüro öffnet am Mittwoch, den 19. April 2017

13. April 2017. In den nächsten Tagen werden ca. 32.200 Wahlbenachrichtigungskarten der Stadt Borken für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 zugestellt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

Ab Mittwoch, den 19. April 2017 ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies kann vor Ort im kleinen Sitzungssaal des Rathauses erfolgen. Zudem wird es auch im Bürgerbüro Weseke die Möglichkeit geben, Briefwahlunterlagen zu erhalten. In beiden Örtlichkeiten kann auch direkt gewählt werden.

1. Briefwahlbüro im Rathaus: Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken Gebäude A, Kleiner Sitzungssaal (Zimmer-Nr. 109 – 1. OG)

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch: 08:00 – 16:30 Uhr; Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

2. Briefwahlbüro im Bürgerbüro Weseke:

Öffnungszeiten: Dienstag: 9:00 - 12:30 Uhr; Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

3. Wenn Sie am Wahltag verhindert sind und nicht in Ihr örtliches Wahllokal gehen können, können Sie einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Sie haben folgende Möglichkeiten den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Sie können den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die voraussichtlich in der Zeit vom 18.04.2017 bis 22.04.2017 versendet wird, ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Stadt Borken senden. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause geschickt und Sie können dann dort Ihre Stimme abgeben. Anschließend senden Sie die Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post an uns zurück (Rathaus).

Den Antrag können Sie auch direkt im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Borken persönlich stellen. Dies ist ab dem 19.04.2017 möglich. Sie erhalten dann Ihre Wahlunterlagen und können direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit!

Die Wahlunterlagen können Sie auch ganz einfach online bestellen. Der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen steht Ihnen ab dem 18. April 2017 zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen benötigen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung. Bitte warten Sie deren Zustellung ab.

Es besteht zudem die Möglichkeit, über dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code den Antrag zu stellen. Hierfür benötigen Sie auf Ihrem Smartphone / Tablet einen QR-Code- bzw. Barcode-Scanner. Diesen können Sie sich über Ihren Play-Store (Android) oder Ihren App-Store (iOS) kostenlos herunterladen. Nach dem Öffnen Ihrer QR-Code- bzw. Barcode-Scanner App einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen und Sie werden direkt zur Beantragung weitergeleitet. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Ihrer Antragsstellung zugeschickt.

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 14. Mai 2017, 16.00 Uhr zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag 08. Mai 2017 zur Verfügung.

Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!!! Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 14. Mai 2017 um 16.00 Uhr bei der Stadt Borken abgegeben sein müssen.

Wenn Sie für eine andere Person einen Briefwahlantrag stellen wollen, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.

Bei der Landtagswahl 2012 haben 3.735 Wahlberechtigte von der Briefwahl Gebrauch gemacht.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Landtagswahl am 14. Mai 2017 - Wählen Sie schon jetzt!


v.l.n.r.: Denise Schubert, Judith Linvers, Tanja Könning
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