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Unna, den 02. Mai 2017

Landtagswahl 2017: 6.000 Unnaer Bürgerinnen und Bürger haben ihre Kreuze bereits gemacht
Antragsfrist für Briefwahl endet am Freitag, 12. Mai 2017, um 18.00 Uhr

Kreisstadt Unna.

Bis einschließlich Dienstagmittag (2. Mai 2017) haben sich für die anstehende Landtagswahl schon über 6.000 der rund 48.000 Wahlberechtigten in Unna für eine Stimmabgabe per Briefwahl entschieden.

Wer seine Stimme noch vor dem Wahltag am 14. Mai 2017 abgeben möchte, sollte die folgenden Hinweise beachten:

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich bis Freitag, 12. Mai 2017, 18.00 Uhr, beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Antrag so rechtzeitig gestellt werden muss, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag, 14. Mai 2017, 18.00 Uhr im Rathaus der Kreisstadt Unna eingeht.

Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag. Dieser ist auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt zu senden oder dort abzugeben. Alternativ dazu ist bis Donnerstag, 11. Mai 2017, 8.00 Uhr, die Antragstellung via Internet möglich. Entweder kann der auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckte QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet-PC eingescannt werden, um direkt auf die Antragsseite zu gelangen, oder es kann der Formularlink auf der Homepage der Kreisstadt Unna unter der Adresse www.unna.de genutzt werden.

Bei persönlicher Vorsprache im Wahlamt kann die Stimmabgabe per Briefwahl auch sofort erfolgen - hierzu ist die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis/Reisepass mitzubringen.

Mit den vom Wahlamt per Post zugestellten Briefwahlunterlagen sollten die Wählerinnen und Wähler sorgsam umgehen, denn verlorene Briefwahlunterlagen können nicht ersetzt werden. Einzige Ausnahme ist, wenn die beantragten Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gehen und dem Wähler/der Wählerin erst gar nicht zugehen. In diesem Fall muss der Wähler/die Wählerin durch eine Erklärung an Eides statt gegenüber dem Wahlamt glaubhaft versichern, dass er/sie die Unterlagen nicht erhalten hat, um einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu bekommen. Zu beachten ist auch hier eine gesetzlich bestimmte Frist, die am Samstag, 13. Mai 2017 um 12.00 Uhr endet.

Alle Fragen zur Durchführung der Landtagswahl in Unna sowie zur Briefwahl beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes, das Sie

  • von montags bis mittwochs in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • donnerstags von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr (am Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr) sowie
  • am Samstag vor der Wahl von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Kreisstadt Unna, Ratstrakt, Rathausplatz 1, 59423 Unna, oder telefonisch unter der Rufnummer 02303/103-162 oder per E-Mail unter wahlamt@stadt-unna.de erreichen.



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
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Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Pressestelle


Oliver Böer
Rathausplatz 1
59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

oder

Katja Sahmel
Rathausplatz 1
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Telefax: (02303) 103-299

E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: http://www.unna.de


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