31. Mai 2017. Beschäftigte im Lebensmittelbereich, die eine Belehrung nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz benötigen, müsse sich auf geänderte Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes Region Kassel einstellen. Belehrungen werden ab Donnerstag, 1. Juni, zu folgenden Sprechzeiten angeboten: Montags und donnerstags ab 9 Uhr sowie dienstags und mittwochs ab 13.30 Uhr im Kreishaus, Wilhelmshöher Allee 19 bis 21.
Weiterhin werden die Belehrungen montags ab 13.30 Uhr in der Außenstelle Hofgeismar, Garnisionsstraße 6, und donnerstags ab 12 Uhr in der Außenstelle Wolfhagen, Ritterstraße 1, durchgeführt.
Termine können online über die Internetseite des Gesundheitsamtes (www.gesundheitsamt.kassel.de) oder über die Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.
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