Bis zum 10. Juli Anträge auf Wohnraumförderung stellen

12. Juni 2017.

Das Land Hessen stellt derzeit so viel Geld für soziale Wohnraumförderung zur Verfügung wie seit Jahrzehnten nicht. Darauf weist Baudezernent Christof Nolda hin: „Die Fortführung des Förderprogramms ,Ankauf von Belegungsrechten' ist ein Mittel, die Anzahl der preisgebundenen Wohnungen kurzfristig zu erhöhen. Insgesamt vier Millionen Euro können hierfür allein in diesem Jahr genutzt werden.“ Zuletzt seien 2014 und 2015 insgesamt rund 1,2 Millionen Euro in Kassel in den Ankauf von 134 Belegungsrechten geflossen.

 

 

 

Bezuschusst werden solche Wohnungen, die aus der Preisbindung fallen, die weiter als Sozialwohnung vermietet oder die am Markt erstmals als Sozialwohnung angeboten werden. Wegen der starken Nachfrage und dem sofort spürbaren Ergebnis hat das Land das Angebot an die Wohnungsträger erneuert. Zehn Jahre lang unterliegen diese Wohnungen dann der Mietpreis- und Belegungsbindung und dürfen nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

 

 

 

Die Zuschüsse für die erstmalige Belegungsbindung errechnen sich folgendermaßen: 1,50 Euro pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. So kann beispielsweise für eine Zwei-Personen-Wohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche ein Zuschuss von (neunzig Euro mal 120 Monate =) 10.800 Euro in Aussicht gestellt werden. Die Wohnungen müssen zur Vermietung frei und ohne andere Belegungsbindungen sein.

 

 

 

Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Bereitstellung von mindestens vier Wohnungen, die zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet sind und über eine Zentral-/Etagenheizung, Toilette, Bad/Dusche und Küche verfügen. Die anfängliche Höchstmiete der Belegungswohnungen liegt 1,50 Euro pro Quadratmeter unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

 

 

 

Die Anträge für die Förderung von Wohnungen im Stadtgebiet sind bis spätestens Montag, 10. Juli, schriftlich beim Bauverwaltungsamt einzureichen. Die Antragsformulare und weitergehende Informationen können unter der Telefonnummer 0561-787-6114 oder unter bauverwaltungsamt@kassel.de angefordert werden.

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