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Hanau, 14. Juni 2017
OB Kaminsky kritisiert Verharmlosen von Sucht und ihren Folgen durch Hanauer Spielhallen-Betreiber

Nach aktueller Aussage der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen erzielt die Glücksspielbranche 70 Prozent ihrer Einnahmen von Spielsüchtigen. Sie weist zudem darauf hin, dass 2014 im Monat rund 33 Millionen Euro allein in Hessen verspielt wurden. Nach ihren Angaben haben in unserem Bundesland rund 18.000 Menschen ein problematisches Spielverhalten und rund 16.000 ein pathologisches. Die Hauptgruppe seien junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die ohne Arbeit und vielversprechende Zukunftsperspektive seien und die daher am Automaten versuchten zu Geld zu kommen.  

„Solche Zahlen sprechen eine überaus deutliche Sprache, dass die Spielsucht staatlicherseits unbedingt einzudämmen ist“, betont Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Das geschehe vor allem zum Schutz der Betroffenen, denn mit der Sucht verbunden seien vielfach Folgen wie Verschuldung und Kriminalität.

Insofern kritisiere er jegliche Verharmlosung von Spielhallenbetreibern und Spielautomaten-Lobby. Er stehe voll hinter der Neuregelung des Hessischen Spielhallengesetzes, das ab 1. Juli verschärfte Genehmigungsvoraussetzungen für Spielhallen-Konzessionen vorschreibt. Diese strengen Regeln habe das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen untermauert. Das höchste deutsche Gericht hatte Klagen von Spielhallen-Betreibern zurückgewiesen und argumentiert, das räumliche Abstandsgebot für Spielhallen - mit 300 Metern Luftlinie in Hessen – und das Verbot von mehreren Glücksspielstätten in einem Gebäude dienten dem Gemeinwohl und dem Bekämpfend der Spielsucht. Insofern sehe er den angekündigten Klagen Hanauer Spielhallenbetreiber gelassen entgegen, so Kaminsky weiter.  

Über die Suchtvorbeugung hinaus nennt der Oberbürgermeister den Jugendschutz, aber auch „stadtstrukturelle Gründe gerade in der Innenstadt“. Zu den Auswahlkriterien für neue Konzessionen zählt die Stadt über den 300-Meter-Abstand zur nächsten Spielhalle daher auch die Distanz zur Einrichtungen und Anziehungspunkten für Kinder und Jugendliche.

Kaminsky weiter: „Wenn andere Städte in der Nachbarschaft, wie von Hanaus Spielhallen-Betreibern behauptet, die Konzessionsvergabe anders bewerten, ist das selbstverständlich ihr gutes Recht.“ Damit böten sich für Spielhallen-Betreiber in der Brüder-Grimm-Stadt zugleich alternative Standorte, schließt der OB.

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Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266

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