29. Juni 2017
#Viersen#
9,3 Prozent der Beschäftigten in der Kreisverwaltung Viersen sind Menschen mit Behinderung (Stand 2016). Damit liegt die Kreisverwaltung sehr deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Beschäftigungsquote von fünf Prozent. Bereits 2011 waren es knapp sieben Prozent.
Da die Quote erfüllt ist, entfällt die Zahlung einer Ausgleichsabgabe. Die Finanzmittel daraus setzt der Kreis Viersen ein, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu erleichtern. Die Kreisverwaltung finanziert mit diesen Mitteln barrierefreie Arbeitsplätze und technische Arbeitshilfen wie beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische, leichtere Arbeitsgeräte und auch persönliche Hilfsmittel wie Lesegeräte und Vergrößerungshilfen für Sehbehinderte. Damit festigt die Kreisverwaltung ihren Ruf als attraktiver Arbeitgeber.
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