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Leverkusen, 30. Juni 2017

Bewohnerparken in Opladen

Die Stadtverwaltung hat vor wenigen Tagen die neuen Parkausweise für den Bezirk H versandt, da die alten Parkausweise zum 30.06.17 abgelaufen sind. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Der Bezirk H umfasst folgende Straßen:

Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120

Am Abtshof

An St. Remigius

Auestraße

Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27

Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77

Fürstenbergplatz

Fürstenbergstraße

Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17   u n d   14 - 34a und 21 – 41

Gerichtsstraße

Günther-Weisenborn-Straße

In der Höhle

Kantstraße

Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31

Kämpchenstraße

Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53

Lessingstraße

Münzstraße

Rat-Deycks-Straße

Schöllerstraße

Alle Bewohner, die in diesem Bezirk wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden. Die Bewohner des Bezirkes H müssen ab dem 01.07.2017 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird. Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter 0214 - 406 - 36 37, 0214 - 406 – 3696 sowie 0214 - 406 - 3632.



Pressekontakt: Stadt Leverkusen, Julia Trick
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