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Unna, den 08. August 2017

Wahlbenachrichtigung in Unna kommt erstmals als Brief
Kreisstadt Unna.

In etwa acht Wochen ist es soweit: am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl statt. Dann werden von den Bürgerinnen und Bürgern die Abgeordneten des Bundestages gewählt.

Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten (aktuell 47.298) erhalten in der Zeit vom 14. August bis 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Darauf ist das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann.

Neu: Zu dieser Wahl verschickt die Kreisstadt Unna aufgrund der besseren Lesbarkeit erstmalig keine Wahlbenachrichtigungskarten, sondern ein Anschreiben. Damit die Bürgerinnen und Bürger diese sofort erkennen können, erhalten die Umschläge die Aufschrift "Achtung Wahlbenachrichtigung!". (Entwurf des Anschreibens siehe Anlage). 

Wer bis zum 03. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-162 in Verbindung setzen.

Mit dem Benachrichtigungsschreiben können die Wählerinnen und Wähler am Wahltag in ihr Wahllokal, das auf dem Schreiben angegeben ist, gehen und dort wählen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch zu erkennen, ob das entsprechende Wahllokal barrierefrei, das heißt für Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, zugänglich ist. Auf der Rückseite des Schreibens befindet sich aber auch ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn die oder der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte.



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten

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Muster_Wahlbenachrichtigung
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