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Pressemitteilung vom
17. August 2017
RP genehmigt Windkraftanlage an der Friedenseiche gegen den Willen des Landkreises

Hofgeismar. Das Regierungspräsidium Kassel hat die Windkraftanlage in der Nähe der Friedenseiche bei Hofgeismar-Hombressen genehmigt. „Wir sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben dies im Vorfeld auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht“, betonen Landrat Uwe Schmidt und Vizelandrätin Susanne Selbert. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hatte in ihrer Beurteilung zur geplanten Windkraftanlage „die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung für nicht erfüllt gesehen“, so Schmidt und Selbert weiter. Über dieses Votum und eine ablehnende Haltung der Stadt Hofgeismar hat sich das für die Genehmigung zuständige Regierungspräsidium jetzt hinweggesetzt. „Die Obere Bauaufsicht beim Regierungspräsidium hat unsere Mitarbeiter angewiesen, eine für die Genehmigung notwendige bautechnische Stellungnahme abzugeben“, informieren Schmidt und Selbert. Die Obere Bauaufsicht übt die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden bei den Landkreisen aus und kann diese anweisen, fachliche Stellungnahmen auch gegen deren Willen abzugeben.

 

„Wir haben uns gegen diese Windkraftanlage ausgesprochen, da wir den 1000-Meter-Abstand zur Ortslage verletzt sehen und die Beeinträchtigung des Ortsbildes vor dem Hintergrund der Bedeutung der Friedenseiche als nicht hinnehmbar betrachten“, erläutern Schmidt und Selbert.

 

 Auch die Stadt Hofgeismar hatte ihr Einvernehmen zu den Baumaßnahmen versagt und dies mit dem Bebauungsplan „Warthübel“ begründet, in dessen künftigem Geltungsbereich Windkraftanlagen nicht zugelassen sind. Die Stadt hatte eine sogenannte Veränderungssperre erlassen, die die Genehmigung der Windkraftanlage nicht zulässt.

Über diese Argumente hat sich das Regierungspräsidium jetzt hinweggesetzt. In der Genehmigung führt das Regierungspräsidium aus, dass die Veränderungssperre der Stadt nicht zulässig ist. Außerdem wurde die Unterschreitung des 1000-Meter-Abstandes nicht anerkannt, „da sie auf eine Unschärfe beim Maßstab zurückzuführen sei“. Für die nicht „kompensierbare erhebliche Beeinträchtigung“ des Naturdenkmals Friedenseiche hat das Regierungspräsidium eine zusätzliche Zahlung von rund 17.000 Euro durch den Investor der Windkraftanlage gefordert.

 

„Wir können die Entscheidung des Regierungspräsidiums nicht verstehen; bei aller Zustimmung zum Einsatz von Windkraft im Rahmen der Energiewende muss jeder Standort auf seine Realisier- und Vermittelbarkeit geprüft werden“, stellen Schmidt und Selbert fest. Da die Friedenseiche für Hofgeismar und den Naturraum von „außergewöhnlicher und herausragender Bedeutung ist“, zeige die Genehmigung durch das Regierungspräsidium, dass es in diesem Fall die Interessen eines Investors über die Interessen der Öffentlichkeit gestellt hat. „Das ist ein schlechtes Zeichen für Hofgeismar und die Region“, so Landrat und Vizelandrätin abschließend.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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Harald Kühlborn
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