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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.08.2017
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Bundestagswahl am 24. September: Ab Dienstag Versand der Wahlbenachrichtigungen - Briefwahl ab Mittwoch möglich - Anträge können ab sofort gestellt werden Rund 69 000 Iserlohnerinnen und Iserlohner sind bei der Bundestagswahl am 24. September wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab kommendem Dienstag, 22. August, auf den Postweg gegeben. Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 8. September mit dem Wahlamt, Telefon 02371 / 217-1776, in Verbindung setzen, um sicher zu gehen, dass er ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Wer Briefwahl beantragen möchte, kann entweder
Das Briefwahlbüro ist geöffnet montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 22. September, bis 18 Uhr). Im Briefwahlbüro muss der Antrag persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Personen vertreten. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Sollen die Briefwahlunterlagen der für den Antrag bevollmächtigten Person auch ausgehändigt werden (ab 23. August möglich), muss dazu eine zusätzliche Vollmacht erteilt werden. Grundsätzlich werden die Briefwahlunterlagen mit der Post zugestellt. Das städtische Wahlamt beginnt unmittelbar nach Erhalt der Stimmzettel, die in der kommenden Woche vom Märkischen Kreis kommen, mit dem Versand der Briefwahlunterlagen. Ab Mittwoch, 23. August, kann im Briefwahlbüro auch direkt gewählt werden. Dazu sind der Personalausweis oder der Reisepass und der ausgefüllte Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mitzubringen.
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