Bundestagswahl: Briefwahlbüro im Rathaus Kassel ab 21. August 2017 geöffnet

18. August 2017.

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist ab Montag, 21. August, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am 24. September 2017 stattfindende Bundestagswahl sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen. Dies teilte die Wahlbehörde jetzt mit.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für im Ausland lebende Deutsche gibt es besondere Regelungen.

In Kassel wählen können nur Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Kassel eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen, der von einer Stadt oder Gemeinde des Wahlkreises 168 ausgestellt wurde. Zum Wahlkreis 168 zählen die Städte Kassel und Vellmar sowie die Gemeinden Ahnatal, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal und Söhrewald. Mit Wahlschein kann in jeder Stadt oder Gemeinde des Wahlkreises gewählt werden.

Wer ab dem 4. September nach Kassel zieht, kann in seiner Fortzugsgemeinde wählen, wenn er dort im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer persönlich wählen möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass. Wenn möglich, ist auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Diese wird den Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich vorsorglich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich gegebenenfalls nachtragen lassen.

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist vom 21. August bis zum 22. September, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr, geöffnet. Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer (0561) 787-8510 erreichbar.

Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an briefwahl@kassel.de beantragt werden. Noch bequemer ist es, den Briefwahlantrag online unter www.stadt-kassel.de zu beantragen. Das Formular kann dort ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wohnungs- oder auch Urlaubsanschrift per Post zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen können auch einem Bevollmächtigen ausgehändigt werden. Hierzu muss neben dem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Für sie wählen darf er nicht!

Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 23. September, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können. Der Gesetzgeber hat die Frist für den Abschluss des Wählerverzeichnisses auf Freitag, 22. September, 18 Uhr, festgeschrieben. Die Wahlbehörde rechnet auch diesmal mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwahlanträgen und appelliert deshalb an die Wählerinnen und Wähler, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen!

Die Auszählung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen erfolgt am Wahltag, 24. September, ab 18 Uhr.

Informationen zur Bundestagswahl 2017 sowie den online-Briefwahlantrag finden Sie auch auf den städtischen Internetseiten unter http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/bundestag/2017

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