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Bundestagswahl am 24. September 2017 - Wählen Sie schon jetzt!

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab sofort geöffnet - Das Briefwahlbüro im Bürgerbüro Weseke öffnet am 29.08.2017

23. August 2017.

Derzeit werden 32.104 Wahlbenachrichtigungskarten der Stadt Borken für die Bundestagswahl am 24. September 2017 zugestellt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl, also mindestens seit dem 24. Juni 2017, in Borken ihren Hauptwohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ab sofort ist es möglich Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies kann vor Ort im kleinen Sitzungssaal des Rathauses erfolgen. Zudem wird es auch im Bürgerbüro Weseke, ab Dienstag, den 29.08.2017, die Möglichkeit geben, dort Briefwahlunterlagen zu erhalten. In beiden Örtlichkeiten kann auch vor Ort gewählt werden.

1. Briefwahlbüro im Rathaus:

  • Adresse: Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken Gebäude A, Kleiner Sitzungssaal (Zimmer-Nr. 109 – 1. OG)
  • Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch: 08:00 – 16:30 Uhr Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr

2. Briefwahlbüro im Bürgerbüro Weseke (erst ab 29.08.2017!):

  • Adresse:Bürgerbüro Weseke, Oyenstraße 21, 46325 Borken:
  • Öffnungszeiten:Dienstag: 9:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

3. Antrag auf Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen:

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind und nicht in Ihr örtliches Wahllokal gehen können, können Sie einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Sie haben folgende Möglichkeiten den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Sie können den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die derzeit versendet wird, ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Stadt Borken senden. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause geschickt und Sie können dann dort Ihre Stimme abgeben. Anschließend senden Sie die Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post an uns zurück (Rathaus).

Den Antrag können Sie auch direkt im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Borken persönlich stellen. Dies ist ab sofort möglich. Sie erhalten dann direkt Ihre Wahlunterlagen und können direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit!

Die Wahlunterlagen können Sie auch ganz einfach online bestellen. Der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen benötigen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung. Bitte warten Sie deren Zustellung ab.

Es besteht zudem die Möglichkeit, über dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code den Antrag zu stellen. Hierfür benötigen Sie auf Ihrem Smartphone / Tablet einen QR-Code bzw. Barcode-Scanner. Diesen können Sie sich über Ihren Play-Store (Android) oder Ihren App-Store (iOS) kostenlos herunterladen. Nachdem Öffnen Ihrer QR-Code bzw. Barcode-Scanner App einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen und Sie werden direkt zur Beantragung weitergeleitet. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Ihrer Antragsstellung zugeschickt.

Wichtig:

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 24. September 2017, 18.00 Uhr zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag, 18. September 2017, 15.00 Uhr zur Verfügung.

Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!!! Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 24. September 2017 um 18.00 Uhr bei der Stadt Borken abgegeben sein müssen.

Wenn Sie für einen anderen einen Briefwahlantrag stellen wollen, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.

Bei der Bundestagswahl 2013 haben 5.262 Wahlberechtigte von der Briefwahl Gebrauch gemacht.

 

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Das Team des Briefwahlbüros


v.l.n.r.: Tanja Könning, Judith Linvers, Margarete Bieber und Julia Reining.
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Kontakt:

Stadt Borken
Stabsstelle Kommunikation,
Marketing, Kultur und Weiterbildung
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter der Stabsstelle Kommunikation, Marketing, Kultur und Weiterbildung
Telefon: 02861/939-106
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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