Unna, den 29. August 2017
Anmeldeverfahren der Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 startet - Eltern werden angeschrieben
Kreisstadt Unna.
In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 480 Kindern, die zum Schuljahr 2018/2019 schulpflichtig werden, ein Schreiben vom Bereich Schulen der Kreisstadt Unna. Darin werden sie über das kommende Einschulungsverfahren informiert. Enthalten ist auch ein Formular, mit dem die Eltern ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Anmeldung an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.
Das Anmeldeformular muss ausgefüllt bis zum 22. September 2017 wieder an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückgesandt werden. Ab dem 25. September 2017 werden die Eltern dann von der Grundschule, in die das Kind aufgenommen werden soll, zu einem Anmeldegespräch eingeladen. Zum vereinbarten Einschulungsgespräch müssen Eltern die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mitbringen.
Für Rückfragen steht der Bereich Schulen unter der Rufnummer 02303/103-149 zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2011 und 30. September 2012 geboren wurden. Kinder, die nach dem 30. September 2012 geboren sind, können darüber hinaus auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hierbei im Einzelfall der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.
Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.
Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.
In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten