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Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Borkener Stadtfestes 2017 – aktueller Sachstand

04. September 2017.

Die Stadtverwaltung Borken hat bekanntlich in den letzten Wochen die vorhandenen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen in Borken aufgrund der aktuell ergangenen Rechtsprechung sowie einer Klage der Gewerkschaft ver.di überarbeitet. Die wesentliche praktische Änderung liegt darin, dass der räumliche Bereich, in dem Geschäfte geöffnet sein dürfen, stark beschränkt wird.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Borken, der am kommenden Mittwoch, 06. September 2017, über die neuen Regelungen berät, ist die Öffnung von Geschäften nur noch im Kerngebiet der Stadt Borken zulässig. Um sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Gewerbetreibenden Unklarheiten zu vermeiden, kann in dem beigefügten Plan der Bereich eingesehen werden, in dem Geschäfte geöffnet sind bzw. sein dürfen.

Diese Regelung gilt zunächst nur für den verkaufsoffenen Sonntag am 10. September 2017 anlässlich des Borkener Stadtfestes. Inwieweit diese Regelung auch für die noch ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage anlässlich des Remigiussonntags und des Weihnachtsmarktes gelten, steht derzeit noch nicht fest.

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