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Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Borken

07. September 2017.

Derzeit besteht ein Konsens mit der Gewerkschaft ver.di für die verkaufsoffen Sonntage am 10. September (Stadtfest) und 17. September (Sippelmarkt in Weseke). In der gestrigen Sitzung des Rates wurde die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Borken speziell für die v.g. verkaufsoffenen Sonntage beschlossen.

Darüber hinaus sollte die Verwaltung mit der Gewerkschaft ver.di abstimmen, ob für den anstehenden verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Borkener Stadtfestes auch die Otto-Hahn-Straße miteinbezogen werden könnte. In Kontakt mit der Gewerkschaft ver.di konnte darüber jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Nächste Woche findet ein weiteres Gespräch mit der Gewerkschaft ver.di mit dem Ziel statt, eine für Borken passende, adäquate Lösung für die weiteren, traditionellen verkaufsoffenen Sonntage zu finden.

 


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