Presseinformation

Nr. 356 Steinfurt, 12. September 2017


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Bundestagswahl am 24. September: Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Kreiswahlleiter Dr. Sommer: „Wahlhilfen sichern demokratische Grundrechte“

Kreis Steinfurt: Für die Bundestagswahl am 24. September werden blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen erneut sogenannte „Wahlhilfepakete“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Hierauf weist Kreisdirektor Dr. Martin Sommer, Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 124 Steinfurt I – Borken I und 128 Steinfurt III, hin.

 

Ein Wahlhilfepaket enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone sowie die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise in NRW.

 

Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten und welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, kann der Akustik-CD entnommen werden.

 

An jedem nordrhein-westfälischen Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) stellt die Schablonen her und verteilt sie. Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können die Wahlhilfen bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Dortmund telefonisch unter 0231/55 75 90 0 anfordern.

 





Wahlschablone