
Alle Meldungen | Medienarchiv | E-Mail Abo | Im Pressearchiv suchen
Ärger mit tierischen „Tretminen“
Stadt Borken appeliert an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer die "Dogstations" und Beutelspender zu nutzen und die vorgeschriebene Anleinpflicht einzuhalten
19. September 2017.
Die Stadt Borken hat im gesamten Stadtgebiet insgedsamt 61 sogenannte „Dogstations“ und Beutelspender aufgestellt. Hier können Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer kostenlos Hundetüten entnehmen und gleichzeitig auch die vollen Tüten in die integrierten Abfallbehälter entsorgen. Mit den „Dogstations" hat die Stadt Borken grundsätzlich gute Erfahrungen gemacht.
Die aktuelle Liste der „Dog-Stations" in den einzelnen Ortsteilen ist auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de veröffentlicht. Einfach in die Suche "Dogstation" eingeben und die entsprechende Siete wird automatisch angegeben.
Link:
https://www.borken.de/de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/dogstations.html
Dennoch häufen sich in letzter Zeit Beschwerden über vereinzelte Hundehalterinnen und Hundehalter, die an den "Dogstations" vorbeigingen und die Hunde auf Gehwegen und Grünanlagen abkoten lassen. Weiterhin gehen Beschwerden über freilaufende Hunde ein.
Dabei lassen sich die „Tretminen“, relativ einfach vermeiden - durch aufmerksame Hundehalterinnen und Hundehalter, denen die "Dogstations" und auch viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der "Tretminen" zur Verfügung stehen. Mit den Hundetüten könnten die Halterinnen und Halter die Hinterlassenschaften ihres Hundes auch hygienisch einwandfrei entsorgen.
Die Stadt Borken appelliert weiterhin an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken:
- Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
- Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden.
- Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen. Schutzbehauptungen wie „Der Hund macht gar nichts“ und „Mein Hund beisst nicht.“ entbinden nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Anleinpflicht.
Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Ärger mit tierischen „Tretminen“ und freilaufenden Hunden
Stadt Borken ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.





