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Magdeburg, 14. September 2017
Mensch-Tier-Bestattungen nun auch in Magdeburg möglich
Friedhofsverwaltung berät zu neuer Grabstättenart

Ab Anfang Oktober können sich Tierbesitzer auch auf einem der kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Magdeburg gemeinsam mit ihren Haustieren beisetzen lassen. Bereits ab dieser Woche informiert die Friedhofsverwaltung des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg über das neue Angebot.

 

Auf Beschluss des Stadtrates hat der Eigenbetrieb ein neues Grabfeld für die individuelle Bestattungsform im südlichen Bereich des Buckauer Friedhofs angelegt. Hier können sich Haustierbesitzer künftig gemeinsam mit ihren tierischen Freunden in einem Umfeld mit aufgelockerter Gestaltung beisetzen lassen. Anlass für die Initiative ist die immer enger werdende Bindung von Tierbesitzern zu ihren Haustieren und der damit verbundene Wunsch nach einem gemeinsamen Bestattungsplatz. Mit einem neu gestalteten, räumlich abgegrenzten Grabfeld kommt der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe diesem Wunsch nun nach und schafft einen gemeinsamen Ort der letzten Ruhe für Mensch und Tier.

 

Unter der Rufnummer 03 91/7 36 84 25 berät die Friedhofsverwaltung gern zu den Voraussetzungen der Mensch-Tier-Bestattung. Für ein persönliches Gespräch stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsberatung auf dem Westfriedhof in der Großen Diesdorfer Straße 160 zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

 

 

Hintergrund

Da es sich bei der Mensch-Tier-Bestattung um eine Bestattungsform handelt, die in der Bevölkerung nicht immer toleriert wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten. So wurde beispielsweise ein räumlich getrenntes Grabfeld auf dem Friedhof ausgewiesen, sodass nachträgliche Bestattungen verstorbener Tiere auf bereits vorhandenen Grabstätten bzw. Grabfeldern grundsätzlich ausgeschlossen sind.

 

Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage, auf denen Human- und Haustierbestattungen gemeinsam erfolgen können. Auf Antrag kann bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für 20 Jahre für die Mensch-Tier-Grabstätte erworben werden. Bei dieser Grabstättenart handelt es sich um eine Grabstätte für Urnenbeisetzungen. Das verstorbene Haustier wird als Grabbeigabe beigesetzt.

 

Die Urnenbeisetzung (Humanbestattung) kann zeitgleich mit der Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres (Grabbeigabe) erfolgen. Die erforderlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Beisetzung der Urnen müssen durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.



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