26. Oktober 2017.
Einstimmig hat sich der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen in seiner Sitzung am 25. Oktober 2017 für die Verlängerung des Entsorgungsvertrages der Stadt Kassel mit der Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW) ausgesprochen. Folgt die Stadtverordnetenversammlung am 6. November 2017 dieser Beschlussempfehlung sind damit die Weichen gestellt, dass die Abfallgebühren in der Stadt Kassel bis zum Jahr 2024 voraussichtlich stabil bleiben können. „Der Entsorgungsvertrag bietet uns eine langfristige Perspektive“, erklärt Stadtbaurat Christof Nolda. „Sollten sich auch die übrigen Kostenblöcke bei der Abfallentsorgung nach den jetzigen Prognosen entwickeln, sind wir zuversichtlich, dass Gebührenerhöhungen bis 2024 nicht erforderlich sind“, ergänzt Stadtrat Dirk Stochla. Nolda war bislang der zuständige Dezernent für den Bereich Abfallentsorgung im Magistrat der Stadt Kassel, zum 1. Oktober 2017 hat er diesen Bereich an Stochla übergeben.
Die aus dem Entsorgungsvertrag gegründete Vorauskalkulation der jährlichen von den Stadtreinigern an das MHKW abzuführenden Verbrennungsentgelte zeigt die stabile Kostenentwicklung unterhalb des bisherigen Kostenrahmens. Danach sinken die Verbrennungsentgelte von derzeit 14,8 Millionen Euro auf 12,8 Millionen Euro ab 2020.
Der Beschlussfassung in den politischen Gremien voraus ging eine umfangreiche Untersuchung und Beratung des Entsorgungsvertrages durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Kassel, der Stadtreiniger Kassel sowie des MHKW, deren Empfehlung nach dem Magistrat nun auch der Ausschuss folgte. Mit Unterstützung der PricewaterhouseCoopers Legal AG und der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG hatte die Arbeitsgruppe über die rechtliche, betriebswirtschaftliche und tatsächliche Machbarkeit einer Fortführung des Entsorgungsvertrages beraten.
Aus der Fortführung des Entsorgungsvertrages ergeben sich folgende drei Vorteile:
Das MHKW generiert eine Wertschöpfung in Kassel durch jährliche Umsatzerlöse von rund 35 Millionen Euro und beschäftigt über 80 Arbeitnehmer. Sie leistet einen nachhaltig positiven Ergebnisbeitrag innerhalb des KVV-Konzerns, womit defizitäre Daseinsvorsorgeaufgaben, z.B. der Öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV), mitfinanziert werden.
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