Peine, 06. November 2017
Neue Verordnung zum Schutz der Rinder gegen Paratuberkulose
Die Paratuberkulose ist eine meldepflichtige, bakterielle Infektionskrankheit (Erreger: Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis, MAP) die weltweit vornehmlich bei Wiederkäuern, aber auch bei anderen Tierarten auftritt, und zu einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung führt.
Um den Gesundheitsstatus der Rinder haltenden Betriebe weiter zu verbessern, sowie eine Weiterverbreitung des Paratuberkulose-Erregers in den Betrieben zu vermindern, trat am 1. November die Niedersächsische ParaTB-Verordnung in Kraft. Diese Verordnung beinhaltet neue Regelungen zur Untersuchungspflicht, zu hygienischen Maßnahmen, dem Verbringen der Rinder und den weiteren Maßnahmen im Falle von positiven oder fraglichen Untersuchungsergebnissen. Die Verordnung richtet sich vor allem an Milchvieh- und Milchviehaufzuchtbetriebe und dient der Verbesserung der Tiergesundheit sowie der Qualität von Lebensmitteln.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Peine unter www.landkreis-peine.de / Ordnung und Umwelt / Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung / Tierseuchenbekämpfung / Paratuberkulose der Rinder
Pressekontakt: Landkreis Peine,Melissa Lehwald, Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 05171 / 401 - 1102