Hausbesitzer müssen Schnee räumen und Eiszapfen entfernen

20. November 2017.

Schneeschieber, Besen und abstumpfende Streumittel sollten jetzt auf jedem Grundstück bereit stehen. „Von einem verlässlich durchgeführten Winterdienst auf Gehwegen profitieren alle Mitbürger, denn bei glatten Gehwegen können Fußgänger leicht stürzen, was nicht selten mit Knochenbrüchen einhergeht“, erklärt Kassels Ordnungsdezernent Dirk Stochla. Verantwortlich für das Schneeräumen ist der Grundstückseigentümer.

Bei Wintereinbruch gilt es, die Gehwege an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr abzukehren oder frei zu schieben sowie bei anschließender Schnee- oder Eisglätte abzustreuen. Hierbei sollten abstumpfende Materialien wie Granulat, Sand oder Splitt genommen werden. Auftausalz darf nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Eisregen eingesetzt werden.

Damit die Feuerwehr und der Rettungsdienst die Gebäude bei einem Notfall schnell erreichen können, sollten Zufahrten und Wege von der Straße zu den Hauseingängen im Winter immer von Schnee und Eis geräumt sein. Dies gilt insbesondere für die ausgeschilderten Feuerwehrzufahrten.

Auch der Zugang zu einer Haltestelle oder einem Fußgängerüberweg ist vom Grundstückseigentümer, soweit er Anlieger ist, in angemessener Breite frei zu halten.

Mit der Schneebeseitigung kann der Grundstückseigentümer auch eine Firma beauftragen. Zahlreiche regionale Firmen sowie die Stadtreiniger bieten Winterdienstleistungen an. Sinnvoll ist es, die gültige Winterdienstsatzung der Stadt Kassel als Vertragsbestandteil einzubeziehen. Erfüllt ein Grundstückseigentümer seine Winterdienstpflicht nicht, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Winterdienst auf Gehwegen finden Sie auf den Internetseiten der Stadtreiniger unter http://www.stadtreiniger.de/fileadmin/bilder/aktuelles/2016/Stadtreiniger_Kassel_Winterdienstpflicht_Gehwege.pdf

 

Vorsicht Lebensgefahr: Eiszapfen und Dachlawinen!

Bei länger anhaltenden Schneefällen und Kälteperioden besteht die Gefahr, dass sich an Gebäuden Eiszapfen und Dachlawinen bilden, die auf die Straße oder den Gehweg herabfallen können. Hausbesitzer sind verpflichtet, Eiszapfen oder Schneeüberhänge, die eine Gefahr für Menschen oder Sachen darstellen, unverzüglich zu beseitigen oder den Gefahrenbereich zu sichern. Ordnungsdezernent Stochla: „Kontrollieren sie in regelmäßigen Abständen ihr Dach, um eine Gefahr für andere zu vermeiden.“

Anwohner und Hausbesitzer sollten Eiszapfen (etwa an Balkonen) aber nur dann selbst entfernen, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Sollte dies nicht gefahrlos möglich sein, sollten die Hauseigentümer eine Fachfirma, zum Beispiel eine Dachdeckerfirma, damit beauftragten.

 

Stadtreiniger auf Winter gut vorbereitet

Gut vorbereitet auf Schnee und Eis sind bereits die Stadtreiniger. Bei Wintereinbruch rückt das Team vom Fahrbahn-Winterdienst mit bis zu dreizehn Räumfahrzeugen aus. Die Mitarbeiter räumen und streuen die Strecken des öffentlichen Nahverkehrs sowie die verkehrswichtigen und gefährlichen Streckenabschnitte im Stadtgebiet Kassel, mit einer Streckenlänge von 460 Kilometern. Sind die Arbeiten in den verkehrswichtigen und gefährlichen Streckenabschnitten abgeschlossen und die winterlichen Straßenverhältnisse dauern an, kann der Winterdienst auch in Wohnsammelstraßen und Wohngebiete räumen.

44 Mitarbeiter räumen an Ampelübergängen, Zebrastreifen sowie verkehrswichtigen Überwegen und Tunneleingängen den Schnee in Handarbeit und streuen Splitt. Die Teams der Stadtreiniger rücken bei Winterwetter im Schichtdienst aus: Regulär sind sie von 4 bis 21 Uhr und im Notfall auch rund um die Uhr im Einsatz.

Weitere Informationen zum Winterdienst der Stadtreiniger finden Sie unter http://www.stadtreiniger.de/presse/pressearchiv/?news_id=258&cHash=f774b8663f792456b09dca6bdd835e53

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