30. November 2017.
Nur noch ein Drittel der Begräbnisse sind Erdbestattungen - der seit etwa einem Vierteljahrhundert bundesweit feststellbare Wandel in der Bestattungskultur hat auch auf den Kasseler Friedhöfen zu deutlich spürbaren Veränderungen geführt. Gab es beispielsweise 1990 noch 62 Prozent Erd- und 38 Prozent Urnenbestattungen, so hat sich dieses Verhältnis mittlerweile umgekehrt. Zudem ist eine Hinwendung zu anderen Bestattungsorten zu beobachten. Die Zahl der Beisetzungen auf Friedhöfen ging von 2.595 im Jahr 1990 auf 1.569 im Jahr 2016 zurück.
„Wir haben in Kassel zum Beispiel mit neuen Bestattungsangeboten schon frühzeitig auf diese Entwicklungen reagiert“, sagt Stadtbaurat Christof Nolda. Gleichwohl ist es notwendig, die Rechte und Pflichten zwischen dem Evangelischen Stadtkirchenkreis als Friedhofsträger und der Stadt Kassel neu zu definieren und vertraglich zu fixieren. Denn aus der sinkenden Zahl der Beisetzungen resultieren steigende Aufwendungen für die Flächen, die nicht mehr für den eigentlichen Friedhofszweck benötigt werden.
„Durch Abschluss dieses Vertrages wird die in den vergangenen Jahrzehnten erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Evangelischen Stadtkirchenkreis und der Stadt Kassel auf eine rechtssichere und finanziell abgesicherte Grundlage gestellt“, so Stadtbaurat Christof Nolda. Ferner werden hierdurch die Voraussetzungen geschaffen, auch künftig attraktive Friedhöfe und Grünanlagen mit einer hohen sozialen, kulturellen und freiraumstrukturellen Bedeutung und Qualität der Stadtgesellschaft zur Verfügung stellen zu können.
Der Evangelische Stadtkirchenkreis hat das Recht an der Verwaltung und Nutzung der Friedhöfe aufgrund alter kirchlicher Rechte nach kurhessischem Friedhofsrecht inne. Die Stadt ist in der Vergangenheit ihrer Verantwortung am Friedhofswesen u.a. durch Bereitstellung von Grundstücken für Friedhofserweiterungen sowie durch ihre Mitarbeit im gemeinsam besetzten Friedhofsausschuss nachgekommen.
Die Notwendigkeit, den zurückgehenden Flächenbedarf auf den Friedhofsflächen und damit einhergehende Veränderungen in dem Finanzierungsgefüge der erforderlichen Pflege- und Unterhaltungsleistungen steuern zu müssen, erfordert jetzt eine neue vertragliche Grundlage. Neben einer ganzen Anzahl von Regelungen, welche die langjährig gelebte Praxis der Zusammenarbeit lediglich verschriftlichen, werden vor allem die kritischen Bereiche Gebäudesanierung und die Finanzierung der sogenannten gebührenneutralen Leistungen grundlegend geregelt:
Das weitere Verfahren:
Nach der Beratung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen sowie im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung ist die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2017 vorgesehen. Danach kann der Vertrag durch die beiden Vertragspartner unterschrieben werden.
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