Landesverwaltungsamt zuständig für Prostituiertenschutzgesetz
Seit 1. Dezember 2017
Seit 1. Dezember 2017 ist das Landesverwaltungsamt für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig. Dies hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt mit einer Verordnung geregelt.
Nachdem im Juli dieses Jahres das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten war, erhielt die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg Anfragen und Anträge von Betreibern von Prostituiertenstätten und von Prostituierten. Da in Sachsen-Anhalt die zuständige Stelle nach dem Bundesgesetz noch nicht bestimmt war, war es bisher nicht möglich, eingehende Anträge und Anzeigen zu bearbeiten.
Künftig können Anträge oder Anzeigen beim Landesverwaltungsamt, Referat 301 in der Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle, gestellt werden. Weitere Informationen, insbesondere Hinweise zum Antragsverfahren sowie Formulare für Anträge, Anzeigen und Meldungen werden vom Referat Wirtschaft im Landesverwaltungsamt unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de bereitgestellt.
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