Presseinformation

Nr. 526 Steinfurt, 20. Dezember 2017


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Höhere Regelsätze für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII ab Januar
Kreis Steinfurt weist auf automatische Anpassung der Beträge hin

Kreis Steinfurt. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2018 mehr Geld. Die Erhöhung der Regelsätze folgt damit der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung.

 

Zum Jahresbeginn steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).

 

Der Regelbedarf legt das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum fest. Er deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege und Hausrat sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

 

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt nunmehr 416 statt wie bisher 409 Euro. Für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft steigt er von 368 auf 374 Euro. Kinder bis 5 Jahre erhalten 240 Euro. Die Grundsicherung für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche erhöht sich um fünf Euro: Kinder von sechs bis 13 Jahren bekommen 296 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 316 Euro. Der Regelbedarf für Personen im Alter von 18 bis 24 Jahre, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind und im Haushalt der Eltern leben, beträgt zukünftig 332 statt zuvor 327 Euro.

 

Das jobcenter Kreis Steinfurt und das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt weisen darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelbedarfe für Leistungsberechtigte im Kreis Steinfurt nicht erforderlich sei. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Januar 2018 automatisch angepasst.