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Schutzgesetz für Prostituierte: Anmeldung ist für alle ab Januar Pflicht


Landkreis Leer ist zuständig: Vertrauliche Beratung beim Gesundheitsamt / Ordnungsamt stellt Ausweise aus und kontrolliert
21. Dezember 2017

Der Landkreis Leer ist seit vergangenen Juli zweifach Anlaufstelle für Menschen, die in der Prostitution arbeiten. Zum einen müssen sie sich nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz beim Ordnungsamt anmelden. Zum anderen brauchen sie dafür einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese Bescheinigung erhalten sie kostenlos vom Gesundheitsamt nach einem vertraulichen Beratungsgespräch.

Vom Ordnungsamt erhalten die Prostituierten einen Ausweis, der während der Tätigkeit vorzeigbar sein muss. Kostenpunkt 15 Euro. In diesem Ausweis werden bestimmte Tätigkeitsgebiete aufgenommen. Wird bei einer Kontrolle kein Ausweis oder ein Ausweis ohne das berechtigte Gebiet vorgezeigt, wird ab 2018 ein Bußgeld verhängt.

Das neue Gesetz galt bisher für Neuanmeldungen ab Juli. Menschen, die bereits davor angefangen haben, im Prostitutionsgewerbe zu arbeiten, haben hingegen bis zum 31. Dezember Zeit zur Anmeldung.

Diese sollten sie jetzt also schleunigst erledigen, sonst könnte Bußgeld drohen, so der Hinweis der Kreisverwaltung. Das Ordnungsamt werde Kontrollen durchführen.

Es haben sich alle Personen anzumelden, die der Prostitution nachgehen. Damit sind somit nicht nur die gemeint, die in den einschlägigen Etablissements der Tätigkeit nachgehen, sondern gerade auch diejenigen, die das privat von Zuhause aus machen, Haus- und Hoteldienste anbieten und dieses auf einschlägigen Internetadressen oder in der Zeitung anbieten.

Auch hier werde das Ordnungsamt zukünftig verstärkt tätig werden. Wird Personen nachgewiesen, dass sie ohne Anmeldung gegen Entgelt sexuelle Dienstleistungen anbieten, wird -auch bei der ersten Kontrolle- ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro fällig.

Die Ausweise sind zeitlich befristet, auch das Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt ist in Abständen zu wiederholen.

Verboten sind seit dem 1. Juli zudem sexuelle Handlungen ohne Kondom sowie die Werbung für bestimmte sexuelle Dienstleistungen wie Geschlechtsverkehr ohne Kondom oder Sex mit Schwangeren. Verstoßen Freier gegen die Kondompflicht, wird das Bußgeld nicht gegen die Prostituierten, sondern gegen die Kunden verhängt.

Aber nicht nur auf die Prostituierten kommen Änderungen zu, auch die „Betreiber“ werden stärker kontrolliert. Das neue Gesetz hat die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe eingeführt. Die Erlaubnis ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Das Ordnungsamt achtet beim Erteilen der Genehmigung unter anderem auf Vorstrafen.

Bei Fragen und Terminvereinbarungen steht das Ordnungsamt unter psg@lkleer.de und telefonisch unter den Telefonnummern 0491 926-1589, -1439, -1433 oder -1422 zur Verfügung. Das Gesundheitsamt ist unter Telefon 0491 926-1847 zu erreichen.

Das komplette Gesetz ist zu finden unter: https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/.

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