Waffenamnestie läuft am 1. Juli 2018 ab

21. Dezember 2017.

Bereits im Juni dieses Jahres ist durch das 2. Waffenrechtsänderungsgesetz eine waffenrechtliche Amnestieregelung in Kraft getreten. Nach dieser Gesetzesänderung besteht ein einjähriger Strafverzicht bezüglich illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition. Der zur Folge werden Personen, die innerhalb der gesetzlichen Amnestiefrist von einem Jahr der Polizei entsprechende Waffen und/oder Munition übergeben, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Polizei oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. Die Waffenbehörde beim Ordnungsamt der Stadt Kassel bittet ihre betroffenen Bürgerinnen und Bürger, von dieser Regelung unbedingt Gebrauch zu machen. Kosten für eine mögliche Vernichtung der Waffen und Munition entstehen ihren Besitzern nicht. Die Amnestieregelung endet am 1. Juli 2018.

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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Susanne Albert



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