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Familienfreundliche Betriebe auszeichnen - Jahresrückblick, Teil 5


Landkreis Leer fördert alleinerziehende Mütter und Väter
29. Dezember 2017

Der Landkreis Leer zeichnet im nächsten Jahr erstmals familienfreundliche Arbeitgeber aus. Das kündigt Landrat Matthias Groote in einem Ausblick auf 2018 an. Der Staat sorgt für Betreuungs- und Bildungsangebote. Das ist eine Grundvoraussetzung für Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren müssen. Die andere Seite der Medaille sind jedoch familienfreundliche Unternehmen. „Sie sind der Schlüssel, um Beruf und Familie tatsächlich unter einen Hut zu bringen“, sagt Groote.

Er sucht deshalb Firmen, die ihre Personalpolitik familienorientiert ausrichten und entsprechende Arbeitsbedingungen bieten. Eine kompetente Jury sucht Betriebe aus, die für eine Auszeichnung in Frage kommen.

Immer mehr Frauen im Landkreis wollen zurück in den Beruf. „Dieser Trend setzt sich fort“, stellt Jutta Fröse, Leiterin der Koordinierungsstelle Frauen und Beruf, fest. Viele planen eine frühere Rückkehr als bisher üblich und erkundigen sich schon während der Elternzeit, wie sie wieder einsteigen können. Sie suchen vorwiegend Teilzeitarbeit.

Die meisten Frauen bekommen die Betreuung der Kinder in Krippen oder durch private Hilfe geregelt. Nötig seien jedoch mehr Angebote an Nachmittagen. „Arbeitsende, Abholzeiten der Kinder und Mobilitätsprobleme lassen oft den Stresspegel berufstätiger Eltern steigen“, stellt Jutta Fröse fest.

Jede vierte Frau, die sich von der Koordinierungsstelle beraten lässt, erzieht ihre Kinder allein oder ist alleinstehend. Ein spezielles Coaching-Angebot richtet sich erstmals an alleinerziehende berufstätige Mütter. Ziel ist, sie auf Dauer fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Außerdem geht es um die Gesunderhaltung von Müttern und Kindern. 15 Mütter und ihre Kinder haben in diesem Jahr teilgenommen.

Der Familienservice Weser-Ems sorgte für die Kinderbetreuung, der Verein Wachstumsregion Ems-Achse hat das Projekt unterstützt. Wer Interesse an diesem Coaching hat, sollte sich beim Landkreis melden. Jutta Fröse: „Das Angebot gilt übrigens auch für alleinerziehende Väter.“

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