Schöffinnen und Schöffen gesucht

18.01.2018 | Herten

Neue Amtsperiode: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023

Die Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern des Landgerichtsbezirkes Bochum läuft Ende 2018 aus. Schon jetzt sammelt die Stadt Herten Vorschläge für die neue Schöffenamtsperiode, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 dauert. In die sogenannte Vorschlagsliste für die neue Wahlperiode werden mindestens 52 Personen – Frauen und Männer in gleicher Anzahl – aufgenommen. Anmeldungen sind bis Donnerstag, 15. März 2018, möglich.

Zum Schöffenamt dürfen nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger berufen werden, die zum Zeitpunkt der Auflistung in Herten wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren schwebt, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Weitere Informationen über das Schöffenamt finden Interessierte auf dem Justizportal Nordrhein-Westfalen unter www.justiz.nrw.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, melden sich bitte im Rathaus beim Fachbereich 3, Ordnung und Feuerschutz. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten: Für eine schriftliche Bewerbung ist auf der Homepage der Stadt Herten ein Formular hinterlegt unter www.herten.de/service/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/schoeffendienst. Auch telefonisch unter den Rufnummern (0 23 66) 303-642 oder -273 und persönlich im Rathaus, Zimmer 46 können sich Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Öffnungszeiten in die Liste eintragen lassen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 0 23 66 / 303 357, r.eifert@herten.de



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