Betreten der Wälder in Herten bis zum 28. Januar verboten

19.01.2018 | Herten

Regionalforstamt sperrt zahlreiche Flächen im Kreis Recklinghausen

Die Schäden im Ruhrgebiet durch Sturm „Friederike“ sind auch heute noch deutlich zu spüren. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW warnt dringend vor Folgegefahren und ordnet daher die Sperrung der Waldflächen in Herten und in anderen Teilen des Kreises Recklinghausen bis Sonntag, 28. Januar, an.

In Herten sind der Katzen-, Mühlen-, und Telgenbusch, sowie der Schlosswald und der Paschenberg Wald betroffen. Diese behördliche Verordnung bedeutet übrigens nicht unbedingt, dass die Waldgebiete auch vor Ort abgesperrt sind. Auch ohne eine sichtbare Absperrung ist das Betretungsverbot wirksam.

In vielen Wäldern liegen die Bäume noch kreuz und quer übereinander – doch das ist nicht die größte Gefahr. Bäume, die zum Teil entwurzelt sind, können umkippen oder durchbrechen und abgebrochene Kronenteile und Äste können herunterfallen. Selbst für Profis ist die Beseitigung von Sturmschäden laut des Landesbetriebs Wald und Holz NRW eine extrem gefährliche Aufgabe, da sich in herumliegenden Ästen und Stämmen häufig spontan und unkalkulierbar Spannungen lösen.

Wer in dem Sturmholz eine günstige Möglichkeit sieht Brennholz für den eigenen Kamin zu sammeln, begibt sich ebenfalls in große Gefahr und verstößt gegen das Gesetz. Denn auch die vom Sturm umgeworfenen Bäume haben eine Besitzerin oder einen Besitzer.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, E-Mail: c.herzog@herten.de



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