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Meldung vom 26.01.2018
Allgemeinverfügung zur Reitregelung im Kreis Recklinghausen gilt ab 01.02.2018

Reiten ist in den Wäldern im Kreis Recklinghausen weiterhin nur auf den gekennzeichneten Reit-wegen erlaubt. Das legt eine Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde fest, die am 1. Februar in Kraft tritt.

Die Regelung sichert Reiterinnen und Reitern auch in Zukunft die Nutzung des 300 Kilometer langen Reit- und Verbindungswegenetzes im Kreisgebiet. Sie ermöglicht weiterhin die Neuanlage und Instandsetzung der vorhandenen Reitwege aus der Reitabgabe. Ohne formale Reitwegezuweisung wäre dies nicht mehr möglich. Nach wie vor gestattet ist auch das Reiten auf öffentlichen Straßen sowie auf privaten Straßen und Wegen. Gleichzeitig arbeitet der Kreis an einer Ausweitung des Reitwegenetzes, insbesondere in den Bereichen Gladbeck bis Bottrop sowie Recklinghausen Stuckenbusch.

Die Allgemeinverfügung wurde erforderlich, da durch die Neuordnung des Naturschutzrechtes im Land Nordrhein-Westfalen das für das Reiten geltende Landschaftsgesetz (LG NRW) durch das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ersetzt wurde. Die Regelung wurde in Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz und vorheriger Anhörung des Waldbauernverbandes, der kreisangehörigen Städte sowie den Reiterverbänden getroffen. Der Kreisreiterverband unterstützt die Allgemeinverfügung.

Mehr Informationen zum Thema „Reiten im Kreis Recklinghausen“ finden Sie hier: www.kreis-re.de/reiten

 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Anna Lea Kopatschek, Telefon: 02361/534612, E-Mail: a.kopatschek@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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