Das Jugendamt des Landkreises Leer sucht ab sofort Männer und Frauen für das Amt eines Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023.
Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von Vorteil. Die Bewerber müssen über eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache verfügen, damit sie in der Lage sind, dem Verfahren zu folgen. Sie müssen am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch jünger als 70 sein. Zudem müssen sie ihren Wohnsitz im Landkreis Leer haben, gesundheitlich für das Amt geeignet sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer wird in seiner Sitzung am 5. Juni einen neuen Wahlvorschlag für die Besetzung der Ämter der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen beim Amtsgericht Leer und beim Landgericht Aurich erarbeiten.
Der Vorschlag wird insgesamt 40 Personen für den Bezirk des Amtsgerichts Leer und zwei Personen für den Bezirk des Amtsgerichts Emden, die ihren Wohnsitz auf der Insel Borkum haben sollten, umfassen.
Die endgültige Wahl werden dann die Schöffenwahlausschüsse treffen, die aus der Liste der vorgeschlagenen Personen die Hälfte in das Amt berufen.
Interessenten können sich beim Jugendamt des Landkreises Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, Telefon 0800 51-12345, unter der Angabe des Namens, Geburtsdatums, Berufs und der Wohnanschrift melden.
Personen, die das Amt bereits bekleiden und ein zweites Mal gewählt werden möchten, sollten sich ebenfalls melden. Eine dritte Wahlperiode ist allerdings nicht möglich, so die Mitteilung des Jugendamts.
Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
Borkumer Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung
Wochenzeitungen
Monatszeitschrift
Borkum-Aktuell
Der Leeraner
leer aktuell
LeserECHO
Ostfriesland-Magazin