Unna, den 30. Januar 2018
Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023
Kreisstadt Unna.
Die Amtsperiode der bisherigen Schöffinnen und Schöffen läuft zum Ende des Jahres 2018 aus. Deshalb muss die Kreisstadt Unna für die Strafkammer Dortmund und für das Schöffengericht Unna eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern für die Amtszeit von 2019 bis 2023 aufstellen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und im Stadtgebiet von Unna wohnen. Vorbestrafte Personen und solche, gegen die Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt darüber hinaus in einem hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Deshalb ist auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit für die Ausübung des Schöffenamtes erforderlich. Aufgrund einer Rechtsänderung können Schöffinnen und Schöffen, die das Amt bereits in der zweiten Wahlperiode ausüben, auch für die folgende Wahlperiode berücksichtigt werden.
Interessenten für das Ehrenamt des Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bitte bis zum 31.03.2018 bei der Kreisstadt Unna, Bereich Rechtswesen, Postfach 2113, 59411 Unna, (Tel.: 02303/103-303). Die Bewerbung kann formlos oder mit Bewerbungsformular erfolgen. Das Formular für die Bewerbung zum Schöffenamt finden Sie auf den Internetseiten der Kreisstadt Unna unter www.unna.de, Unna von A – Z, Stichwort „Schoeffe“, oder unter www. schoeffenwahl.de. Für weitere Fragen und Informationen zum Thema „Schöffenamtswahl“ steht Ihnen das Rechtsamt - Frau Koppe/Frau Päßler – unter der Rufnummer 02303/103-303 zur Verfügung.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten