Presseinformation

Nr. 46 Steinfurt, 13. Februar 2018


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Kreis Steinfurt bewirbt sich um die Ansiedlung einer Zentralen Ausländerbehörde
Landrat Dr. Klaus Effing schlägt die Standorte Rheine und Lengerich vor

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt bewirbt sich um die Ansiedlung einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB). In einem Schreiben an Münsters Regierungspräsidentin Dorothee Feller bekundet Landrat Dr. Klaus Effing das Interesse des Kreises Steinfurt daran, eine ZAB in Rheine oder in Lengerich unterzubringen.

 

Die Zentrale Ausländerbehörde wäre für den gesamten Regierungsbezirk Münster zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden Flüchtlinge ohne Bleiberechtsperspektive aufenthaltsrechtlich betreuen, freiwillige Ausreisen organisieren und auch Abschiebungen durchführen.

 

Als Standort in Rheine kommt die alte Polizeistation, Gartenstraße 40, in Betracht. Die Stadt Rheine nutzt die Liegenschaft gegenwärtig für die Unterbringung von geflüchteten Menschen.

 

In Lengerich hält der Kreis Steinfurt die Kaufmännischen Schulen für einen geeigneten Standort. In dem Schulkomplex einschließlich Sporthalle und Hausmeisterwohnung lebten bis vor kurzer Zeit ebenfalls Flüchtlinge.

 

Effing wirbt in seinem Schreiben an die Regierungspräsidentin auch damit, dass der Aufbau der Behördenstruktur für die Kreisverwaltung mit derzeit 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut leistbar sei. Zudem stehe die Ausländerbehörde Steinfurt mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als größte Ausländerbehörde im Münsterland während der Aufbauphase mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.

 

Landrat Dr. Klaus Effing ist überzeugt davon, dass die Ansiedlung einer ZAB beim Kreis Steinfurt gut wäre: „Wenn der Gesetzgeber entscheidet, dass nicht alle Menschen ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland erhalten können und auch gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidungen zu diesem Ergebnis kommen, dann bedarf es auch der entsprechenden Umsetzung. Rechtsstaatliches Handeln ist in diesen Fällen für die Betroffenen schwer verständlich. Daher brauche es dann auch eine Verwaltungskultur, die trotz dieser menschlich schwierigen Entscheidungen den einzelnen Menschen achtet. Dieser Verantwortung stellt sich die Kreisverwaltung.“ Die politische Entscheidung treffe aber der Kreistag. Dies sei erst dann notwendig, wenn das Land NRW entschieden habe, in welchem Kreis im Regierungsbezirk Münster die ZAB angesiedelt wird.