14. Februar 2018
#Kreis Viersen#
Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen wundert sich über die Kommunikation der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN). Schon drei Mal hat der ABV das Unternehmen aufgefordert, seine Rechtsauffassung zur Fortführung der Umladestation mitzuteilen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die EGN der Bürgerinitiative „Venete – so nicht!“ angeblich am 10. Januar.2018 schriftlich mitgeteilt hat, dass der bestehende Vertrag über das Jahr 2024 problemlos fortgeführt werden kann.
Der ABV vertritt dagegen die gesicherte Rechtsauffassung, dass eine Fortführung des Vertrags wegen des europäischen Vergaberechts nicht zulässig ist.
„Für mich gibt es nur drei Möglichkeiten“, folgert der Erste Betriebsleiter des ABV, Dezernent Andreas Budde. „Entweder der Brief, auf den sich die Bürgerinitiative beruft, existiert gar nicht. Oder die EGN hat der Bürgerinitiative ein Gefälligkeitsschreiben erstellt, weil es gleichzeitig der eigenen Unternehmenspolitik nützt. Oder die EGN ist zwischenzeitlich von ihrer Auffassung abgerückt.“
Die Weitergabe von Details über Verträge mit Kunden an Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis ist kein Ausdruck von vertrauensvoller Zusammenarbeit. „Der ABV hat ein anderes Verständnis von partnerschaftlicher Zusammenarbeit.“ so Budde.
Nach dem Rückruf unserer Meldung #981618 hier die freigegebene Version
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