19. Februar 2018

Finanzielle Förderung für den Wohnungsbau

Das Land gewährt Darlehen für Neukauf und Renovierung von Immobilien

#Kreis Viersen#

Das Land Nordrhein-Westfalen verbessert die finanzielle Förderung für den Wohnungsbau. Darauf weist das Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen hin. Programme gibt es für die Eigenheimförderung, die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen sowie den Mietwohnungsbau. Eine Förderung ist in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebiets möglich. Zuständig für die Bewilligung ist die Wohnungsbauförderung bei der Kreisverwaltung Viersen.

  1. Programm zur Eigenheimförderung

    Das Land NRW fördert den Neubau beziehungsweise den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen. Dies betrifft Haushalte mit Kindern und / oder schwerbehinderten Personen mit unterem beziehungsweise mittlerem Einkommen. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen bis zu einer Höhe von 110.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind für den Bau oder Kauf einer Immobilie beantragen.
    Erstmalig kann auch ein Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 Prozent des Darlehens gewährt werden. Bei einem Darlehen von 125.000 Euro beträgt der Tilgungsnachlass 9.375 Euro.
    Weitergehende Informationen unter Telefon 02162/39-1115 oder 39-1125. Unter diesen Rufnummern können Interessierte auch einen Beratungstermin vereinbaren.

  2. Programm zur Modernisierung im Wohnungsbestand

    Das Land NRW erhöht die zinsgünstigen Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen und Eigenheimen. In das Programm fallen beispielsweise die Reduzierung von Barrieren sowie die Verbesserung des Einbruchschutzes, der Energieeffizienz und des Wohnumfeldes.
    Eigentümer können bei der Kreisverwaltung Viersen zinsgünstige Darlehen in Höhe bis zu 100.000 Euro je Wohnung oder Haus beantragen. Ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent des beantragten Darlehens erhöht die Attraktivität des neuen Förderprogrammes.
    Allerdings sind die Fördermittel an Bedingungen geknüpft: Für Eigentümer gelten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Zudem gehen die Eigentümer nach Inanspruchnahme der Fördermittel für Mietwohnungen eine Belegungs- und Mietpreisbindung ein.
    Weitergehende Informationen erhalten Interessenten telefonisch unter 02162/39-1115 oder 39-1125. Beratungstermine können im Vorfeld ebenfalls telefonisch abgestimmt werden.

  3. Programm zum Mietwohnungsbau

    Das Land NRW möchte mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Verbesserte Förderkonditionen wie etwa die Erhöhung des Grunddarlehens und der Mieten sollen als Anreize für Investoren wirken.
    Durch die Erhöhung des Bedarfs- und des Mietniveaus der einzelnen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet und die Gewährung von Tilgungsnachlässen in Höhe von 15 bis 25 Prozent des gewährten Grunddarlehens steigert das Land die Attraktivität des Förderprogramms. Für ausgewählte Zusatzdarlehen gilt ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent. Neu in das Förderprogramm aufgenommen hat NRW eine Zusatzförderung für rollstuhlgerechten Wohnraum mit höheren Pauschalen beispielsweise beim Flächenmehrbedarf und einem Tilgungsnachlass von 50 Prozent des Darlehens.
    Interessierte Investoren können sich telefonisch unter 02162/39-1122, -1125 und -1807 beraten lassen.

www.kreis-viersen.de


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Familien, die bauen, haben die Möglichkeit, über die Wohnbauförderung des Landes Darlehen zu erhalten. Der Kreis Viersen informiert und berät Interessierte. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

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