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Pressemitteilung des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31:

Auflösung des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31

22. Februar 2018.

Am 22.02.2018 wurde in den Räten der Stadt Borken sowie der Gemeinden Reken und Heiden der einvernehmliche Beschluss zur Auflösung des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 gefasst. Dieser Beschluss ist das Ergebnis eines ausgiebigen Informations- und Meinungsbil­dungsprozesses zur Zukunft des Zweckverbandes.

Der Zweckverband Westmünsterland Gewerbepark A 31 wurde im Jahr 2006 von der Stadt Bor­ken, der Gemeinde Reken und der Gemeinde Heiden zum Zwecke der Entwicklung und des Be­triebes eines interkommunalen Gewerbeparks an der A 31 gegründet. Aufgrund eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung des in 2010 aufgestellten Bebauungsplanes wurde aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten vor der Fortsetzung des Projekts zunächst ein umfassender Informations- und Entscheidungsprozess zur Zukunft des Zweckverbandes in den Verbandskommunen angestoßen.

Nach umfangreicher Abwägung aller Chancen und Risiken, vor dem Hintergrund der immer knap­per werdenden Gewerbeflächen und aufgrund des Risikos weiterer gerichtlicher Verfahren be­schlossen die Räte der Verbandskommunen und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes im Dezember 2017, die notwendigen Schritte für ein Auflösungsverfahren des Zweckverbandes einzuleiten.

Daraufhin wurden im Januar 2018 zwischen den drei Verbandskommunen konstruktive Gesprä­che und Verhandlungen geführt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde in einem gemein­sam entwickelten öffentlich-rechtlichen Vertrag festgehalten.

Da der Zweckverband in seinem eigentlichen Geschäftsfeld nie operativ tätig werden konnte, ist bei der Auflösung des Zweckverbandes überwiegend die Rückübertragung von Planungshoheit sowie die Vermögensaufteilung zu regeln. Nach den Regelungen der Verbandssatzung erfolgt die Aufteilung des Zweckverbandsvermögens im Verhältnis Borken = 50 %, Reken = 30 % und Heiden = 20 %.

Der Zweckverband hat im Laufe der Jahre Einnahmen in Höhe von isg. rd. 12,8 Mio. Euro er­zielt (davon 10,45 Mio. Euro Einzahlungen der Kommunen und 2,35 Mio. Euro eigene Einnah­men). Die gesamten Ausgaben des Zweckverbandes belaufen sich auf rd. 9 Mio. Euro (Kosten für Grunderwerb, ökologischen Ausgleich, Planung, Beratung usw.). Nach Abzug der Ausgaben besitzt der Zweckverband aktuell rd. 3,8 Mio. Euro an Barvermögen.

Der Zweckverband besitzt daneben insg. ca. 107 ha an Grundvermögen zu einem Wert von rd. 7,75 Mio. Euro und Ökopunkte zu einem Wert von rd. 5,42 Mio. Euro.

Im Rahmen der Verhandlungen zur Vermögensaufteilung wurden die Flächen, die Ökopunkte und das Geldvermögen bedarfsgerecht an die Verbandskommunen verteilt. Sofern eine Auftei­lung im Verhältnis 50 / 30 / 20 nicht möglich oder sinnvoll war, wurden entsprechende Aus­gleichszahlungen ermittelt.

Damit ergibt sich schließlich folgende Aufteilung des Vermögens:

 

 

Borken

Reken

Heiden

Summe Vermögen

9.092.000,00 EUR

5.669.000,00 EUR

1.904.000,00 EUR

Ausgleichszahlungen

-760.000,00 EUR

-669.000,00 EUR

1.429.000,00 EUR

Einzahlung der Kommu­ne

-5.225.000,00 EUR

-3.135.000,00 EUR

-2.090.000,00 EUR

Gesamtergebnis

3.107.000,00 EUR

1.865.000,00 EUR

1.243.000,00 EUR

 

Darüber hinaus war im Rahmen der Auflösung des Zweckverbandes über die Rückübertragung der Planungshoheit zu entscheiden. Die Planungshoheit ist kein Vermögen im engeren Sinne, sondern eine fiktive Größe, die auf Ebene der Regionalplanung bestimmt wird. Es handelt sich nicht um tatsächlich existierendes Grundvermögen, sondern um reine „Planungskontingente“. Im Rahmen der Regionalplanung wird jeder Kommune ein gewisses Kontingent an Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (= „GIB-Flächen“) zugestanden. Dieses Gewerbeflächen­kontingent kann eine Kommune unter Berücksichtigung gewisser Vorgaben in ihrem Gemeinde­gebiet verorten.

Zur Verortung des Gewerbeparks an der A 31 war ein Planungskontingent von 57 ha erforder­lich. Diese 57 ha wurden von den Verbandskommunen zusammen eingebracht, wobei Borken 40 ha, Reken 5 ha und Heiden 12 ha an GIB-Flächen aufgegeben hat. Nach Auflösung des Zweckverbandes fallen die GIB-Kontingente wieder an die drei Verbandskommunen zu­rück. Um in allen Kommunen neue Eigenentwicklungen zu ermöglichen, erhält die Gemeinde Reken von der Stadt Borken 7 ha an GIB-Flächen und die Gemeinde Heiden von der Stadt Bor­ken zusätzlich 100.000 Euro.

Die Räte der drei Verbandskommunen haben diesen Vereinbarungen am 22.02.2018 per Be­schluss zugestimmt. Ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckver­bandes wird für den 01.03.2018 erwartet.

Danach werden die Kommunen die Änderung des Regionalplanes beantragen mit dem Ziel, das Gewerbegebiet an der A 31 aufzuheben und die Planungshoheit zurück auf die einzelnen Verbandskommunen zu übertragen. Auf diese Weise wird jede Kommune in die Lage versetzt, eigene gewerbliche Entwicklungen zu planen und voranzutreiben.

Die Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31
Mechtild Schulze Hessing

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Pressemitteilung des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 zur Auflösung



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