Gehölze und Sträucher werden im Frühjahr wieder ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere. Sie suchen dort Schutz und ziehen ihre Jungen auf. Daher gilt schon länger das Gesetz, dass ein Strauchschnitt nur im Zeitraum 1. Oktober bis 28. Februar eines jeden Jahres erlaubt ist.
Seit September 2017 gibt es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, informiert der Landkreis Leer. Ab dem 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Bäume stellen eine Ausnahme dar. Solange keine anderen artenschutzrechtlichen Belange wie beispielsweise Brutstätten oder Lebensräume anderer Pflanzen betroffen sind, dürfen diese in Gärten abgeschnitten, auf den Stock gesetzt und entfernt werden. Ein Form- und Pflegeschnitt ist in allen Fällen zulässig.
Damit schließe der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke, die noch 2017 eine komplette Entfernung zuließ, ein auf den Stock setzen oder Schnitt von Gehölz jedoch verbot, so die Kreisverwaltung.
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