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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 06.03.2018
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Wer möchte Schöffe beim Amts- oder Landgericht werden? – Bitte melden bis 31. März Wer sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe am Strafgericht oder am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich noch bis zum 31. März bei der Stadt Iserlohn melden: Grundsätzlich kann jeder in dieses Ehrenamt berufen werden, sofern er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Iserlohn wohnt, gesundheitlich für das Amt geeignet ist, über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und am Stichtag 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist. Jugendschöffen sollten darüber hinaus in der Jugenderziehung erfahren sein. Als ehrenamtliche Richter sollen Schöffen zudem über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen, auf Angeklagte wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Von ihnen wird daher neben Menschenkenntnis auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Schöffen sind den Berufsrichtern gleichgestellt, sie haben gleiches Stimmrecht und müssen objektiv und unvoreingenommen sein. Das Verfahren läuft so, dass die Stadt Iserlohn Vorschlagslisten aufstellt. Welche Personen auf die Vorschlagslisten gesetzt werden, entscheiden der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Iserlohn. Dabei sind doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie als Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Wer letztlich Schöffe wird, entscheidet dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht etwa in der zweiten Jahreshälfte. Wer sich für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter für den Bereich Erwachsenenstrafrecht interessiert, kann sich im Iserlohner Rathaus an Katharina Homberg vom Bereich Recht, Telefon 02371 / 217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de, wenden. Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen über Voraussetzungen und mögliche Ausschlussgründe für die Tätigkeit als Schöffe und ergänzende Links finden Interessierte auch auf der Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (bitte im Menü Rathaus / Anliegen von A-Z / Schöffenwahl anklicken).
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