Pressemeldung:
Landkreis Peine

Peine, 19. März 2018

Betrugsverdacht im Jobcenter: Kreisverwaltung stellt Strafantrag

Zu einem Betrugsfall, in dessen Verlauf einem Mitarbeiter bereits unmittelbar fristlos gekündigt wurde, ist es jetzt bei der Peiner Kreisverwaltung gekommen.

Ein Mitarbeiter des Jobcenters hat offenbar mit hoher krimineller Energie eigenes Fachwissen über die Abläufe des Fachdienstes dafür genutzt und unberechtigte Zahlungen für vermeintliche Transferleistungen des Jobcenters unter Verfälschung der Daten im Abrechnungsprogramm auf sein eigenes Konto veranlasst. Der festgestellte Schaden beträgt derzeit rund 37.000 Euro.

Entdeckt wurde dieses durch die Innenrevision des Jobcenters. Neben der bereits erfolgten Kündigung erwartet den beschuldigten Mitarbeiter ein Strafverfahren, denn der Vorgang wurde vom Landkreis umgehend zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gebracht.

Bei der Kreisverwaltung ist ein umfangreiches Verwaltungs- und Kontrollsystem im Allgemeinen und für das Jobcenter im Besonderen installiert, das hier entsprechende Wirkung gezeigt hat.

Bei Erstanträgen wird im Jobcenter generell das so genannte Vier-Augen-Prinzip umgesetzt, nach dem Entscheidungen jeweils von zwei Mitarbeitern geprüft werden.

Darüber hinaus prüft die Innenrevision des Fachdienstes stichprobenartig sowie themen- und anlassbezogen die Fallakten. Dabei ist sie nun fündig geworden. 

Anhand mehrerer EDV-gestützter Kontrolllisten- und Systeme erfolgen zudem monatliche Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich der geleisteten Zahlungen.

Neben der jobcenterinternen Innenrevision gibt es weitere interne und externe Prüfinstanzen: das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, den Niedersächsischen Landesrechnungshof, den Bundesrechnungshof sowie die Prüfgruppen der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bei den inzwischen festgestellten Betrugsfällen kommen eine anzunehmende hohe kriminelle Energie und Insiderwissen zusammen, was dazu geführt hat, die Manipulationen vorübergehend den systematischen Prüfsystemen zu entziehen.

Der Mitarbeiter hat für die ungerechtfertigten Überweisungen auf sein Konto offenbar bewusst ausschließlich nicht mehr so genannte laufende Fälle ausgewählt. Bei solchen Sachverhalten kommt es regelmäßig vor, dass auch nach Ende des laufenden Leistungsbezugs noch Zahlungen zu leisten sind. Dabei kann es sich um Heizkosten- oder Nebenkostenjahresabrechnungen handeln oder auch um Widerspruchs- oder Klageentscheidungen, die einen früheren ALG II-Bezugszeitraum betreffen.

Der ehemalige Kollege hatte die Einmalzahlungen als relativ geringe Beträge festgelegt, die nicht besonders auffallen und die im Rahmen derartiger Nachzahlungen nicht ungewöhnlich sind.

Er wusste genau, dass es sich damit nicht um laufende Vertretungsfälle handelt und damit voraussichtlich auch kein anderer Mitarbeiter mehr mit dem Fall befasst sein wird.

Als Zahlungsempfänger der Überweisungen tauchen die Namen der früheren Leistungsempfänger beziehungsweise der früheren Empfänger von Heiz- oder Nebenkosten auf, so dass auch die Auffälligkeiten nicht feststellbar sein konnten.

Bei der Kreisverwaltung ist man nun dabei, die sich bisher bewährten Prüfsystematiken noch feiner als bisher zu justieren. So sollen unter anderem Möglichkeiten entwickelt werden, auch Einmalzahlungen künftig einem Vier-Augen-Prinzip zu unterziehen. 

 

Pressekontakt: Landkreis Peine,Henrik Kühn / Leitung Referat 1 / Telefon 0 51 71 / 401-1105 . Mobil 01 75 / 568 4 030 . Mail h.kuehn@landkreis-peine.de