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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.03.2018
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Wer möchte Jugendschöffe werden? Bitte melden bis 31. März! Für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe am Jugendstrafgericht sucht die Stadt Iserlohn noch interessierte Frauen und Männer, die am Amtsgericht Iserlohn oder am Landgericht Hagen als „Richter ohne Robe“ für eine fünfjährige Amtszeit (2019 bis 2023) bei der Rechtsprechung mitwirken möchten. Grundsätzlich kann jeder in dieses Ehrenamt berufen werden, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Iserlohn wohnt, gesundheitlich für das Amt geeignet ist, über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und am Stichtag 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist. Jugendschöffen sollten zudem in der Jugenderziehung erfahren sein. Als ehrenamtliche Richter sollen sie über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen, auf Angeklagte wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Von ihnen wird daher neben Menschenkenntnis auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Schöffen sind den Berufsrichtern gleichgestellt, sie haben gleiches Stimmrecht und müssen objektiv und unvoreingenommen sein. Wer sich für eine Tätigkeit als Jugendschöffe interessiert kann sich noch bis zum 31. März melden bei Kristina Miederhoff von der Jugendgerichtshilfe der Stadt Iserlohn, Telefon 02371 / 3911123 (montags und donnerstags), E-Mail: kristina.miederhoff@iserlohn.de. Das Verfahren läuft so, dass die Stadt Iserlohn eine Vorschlagsliste aufstellt. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Iserlohn entscheidet, wer auf diese Vorschlagsliste gesetzt wird. Dabei sind doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie als Jugendschöffen benötigt werden. Wer letztlich in das Amt des Jugendschöffen berufen wird, entscheidet am Ende der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht etwa in der zweiten Jahreshälfte. Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Interessierte auch auf der städtischen Internetseite www.iserlohn.de (bitte im Menü Rathaus / Anliegen von A-Z / Schöffenwahl anklicken). |
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