29. März 2018.
Die Stadt Kassel stellt zurzeit die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 auf. Die Laienrichterinnen und -richter sind in Strafprozessen am Amts- und Landgericht Kassel tätig. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Sprache beherrscht und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten in Kassel wohnt. Außerdem darf sie oder er zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Darüber hinaus ist eine Wahl unmöglich, wenn gegen die Kandidatin oder den Kandidaten ein Ermittlungsverfahren läuft, das zum Verlust der Ehrenämter führen würde.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen sollte, kann sich aus beruflicher Erfahrung und oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die die Laienrichterin oder der Laienrichter im Umgang mit Menschen erworben hat. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen sollten ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich mit Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe beschäftigt haben. Schöffinnen und Schöffen sollten auch die Bereitschaft mitbringen, sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen Schöffinnen und Schöffen auch in schwierigen Situationen bewahren, etwa wenn der oder die Angeklagte auf Grund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und -richtern sollen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne rechthaberisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie sollen sich entsprechend verständlich machen, auf die oder den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen daher über eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit verfügen.
Ein vom Amtsgericht Kassel gebildeter Wahlausschuss wählt die Schöffinnen und Schöffen im Herbst dieses Jahres.
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt und zur Wahl finden Sie im Internet unter: www.schoeffenwahl.de Wer Interesse an dem Amt der Schöffin oder des Schöffen hat, kann sich bis zum 20. April 2018 beim Hauptamt der Stadt Kassel, Obere Königstr. 8, 34117 Kassel bzw. per E-Mail unter Schoeffen@kassel.de bewerben. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter www.schoeffenwahl.de bereit. Es kann auch telefonisch unter 05601/787/1217 angefordert werden.
(4911 Zeichen)
Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Michael Schwab
Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@kassel.de
Pressesprecher Claas Michaelis
Pressesprecherin für Kultur: Petra Bohnenkamp
Kassel und die Region im Internet: www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de
Die Pressestelle der documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie auch Mitteilungen weiterer Pressestellen abonnieren, Ihr Interessenprofil verwalten oder sich ganz aus dem Verteiler löschen.