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Menschen mit Behinderungen: Teilhabeberatung ab 1. Mai

05. April 2018

Damit sich Menschen mit Behinderungen in Fragen der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe beraten lassen können, sieht das neue Bundesteilhabegesetz die sogenannte Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als neues Angebot vor. Betroffene und Angehörige können beispielsweise Fragen zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln stellen oder erfragen, wer als Kostenträger für sie zuständig ist.

Ab dem 1. Mai gibt es dieses Angebot auch im Landkreis Leer. In Zusammenarbeit mit dem Verein „Unabhängige Teilhabeberatung för elk un een e. V.“ soll die Hilfe in verschiedenen Gemeinden sowie in der Stadt Leer angeboten werden. Zurzeit laufen die Vorbereitungen. Die neue Beratungsstelle soll das bereits bestehende Angebot im Landkreis Leer ergänzen. Das Projekt wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert.

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