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Münster, 12.04.2018

OVG erklärt Bebauungsplan "Hansaring" für unwirksam
Stadt und Vorhabenträger prüfen Konsequenzen aus der Gerichtsentscheidung / Schriftliche Begründung wird abgewartet

 

 

Münster (SMS) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 "Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße" für unwirksam erklärt. Damit gab das Gericht dem Normenkontrollantrag eines Anwohners statt, der durch die Umsetzung der Planungen deutlich mehr Verkehr und damit mehr Lärm und Emissionen im Viertel erwartet.

Von den etwa 30 vom Antragsteller vorgebrachten Argumenten waren letztlich zwei für das OVG entscheidend: Zum einen hätten vor dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan, den der Rat der Stadt Münster im Dezember 2015 gefasst hat, die sich aus der Sperrung der Theodor-Scheiwe-Straße ergebenden Veränderungen im Verkehrsnetz und die daraus folgenden Lärmwerte berechnet werden müssen. Das Gericht hat nicht die Meinung vertreten, das Projekt sei nur bei einer öffentlich nutzbaren Theodor-Scheiwe-Straße möglich. Zum anderen, so stellte das Gericht fest, muss der im Bebauungsplan verwandte Begriff der "Dienstleistungen" konkretisiert werden.

"Stadtverwaltung und Vorhabenträger prüfen jetzt zügig, welche Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen sind und wie die Mängel behoben werden können", sagte Oberbürgermeister Markus Lewe in einer ersten Stellungnahme. Die schriftliche Begründung der Gerichtsentscheidung muss noch abgewartet werden.

Das OVG hat nicht über die bereits erteilte Baugenehmigung entschieden. Diese ist Gegenstand eines Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht.



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