Presseinformation

Nr. 120 Steinfurt, 13. April 2018


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Feldvogel-Inseln im Acker: Land fördert Landwirte
Prämien für unbewirtschaftete Flächen

Kreis Steinfurt. Mit dem Frühling beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Auch Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden. Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Mais oder andere Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase aber die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen der Feldvögel drastisch zurück – auch der Kreis Steinfurt ist hier keine Ausnahme. Um dem Bestandseinbruch der Arten Einhalt zu gebieten, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

 

Das Umweltministerium NRW wendet sich an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche, aktuell werden das vermutlich die nasseren Flächen sein mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern, und für den Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt. Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So wird beispielsweise 1.230 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelpaare. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

 

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, ist das Programm näher erläutert (Suchmaske mit dem Stichwort „Feldvogelinseln“). Dort sind auch die Anträge zu finden. Um eine Förderung beantragen zu können, ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig, der durch eine Biologische Station oder durch die Naturschutzbehörden erbracht werden kann.

 

Informationen und auch Einzelberatung zu Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen erhalten Interessierte bei der Biodiversitätsberaterin der Landwirtschaftskammer, Stefanie Feldmann, Telefon 02541/910-249, bei der Kreisstelle in Saerbeck, Telefon 02574 /9277-0, bei der Biologischen Station Kreis Steinfurt e. V. , Telefon 05482/9291-0, oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, Telefon 02551/69-1431.

 





Feldvögel