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Unna, den 17. April 2018

Weitere Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht!
Bewerbungen für Vorschlagsliste noch bis 30. April möglich

Auf den Aufruf der Kreisstadt Unna, sich als Jugendschöffin und -schöffe zu bewerben, haben sich bisher erst 43 Interessenten im Jugendamt der Kreisstadt Unna gemeldet; benötigt werden 58 Personen für die an das Amtsgericht Unna zu übermittelnde Vorschlagsliste. Interessierte für das Ehrenamt des Jugendschöffen können sich noch bis zum 30.04.2018 bewerben.

Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023. Die Jugendschöffen werden als „ehrenamtliche Richter“ beim Amtsgericht Unna oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Dortmund in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt.

Bewerben können sich  Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Darüber hinaus sollten sie zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch nicht älter als 70 Jahre sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass sie seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Stadt oder Gemeinde wohnen.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Nicht nur Menschen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit tätig sind.

Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, kann sich noch bis zum 30. April 2018 bewerben.

Kontakt: Kreisstadt Unna, Bereich Jugend und Familie, Stichwort Jugendschöffen, Rathausplatz 1, 59423 Unna. Ansprechpartnerin ist dort Frau Holthaus, Tel. 02303/103-561 oder per E-Mail an gabriele.holthaus@stadt-unna.de.

Das Formular für die Bewerbung zum Schöffenamt finden Sie auf den Internetseiten der Kreisstadt Unna unter http://www.unna.de/kreisstadt+unna/kreisstadt-unna/stadtverwaltung-virtuelles-rathaus/alle-bereiche-von-a-z/rechtswesen/schoeffen.html



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
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