Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

20.04.2018 | Herten

Bewerbung bis 15. Mai möglich

Für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen sechs Hauptschöffinnen und sechs Hauptschöffen sowie zwei Hauptschöffinnen und zwei Hauptschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten können sich bis spätestens 15. Mai 2018 bei der Stadtverwaltung Herten bewerben.

Das Bewerbungsformular liegt an der Information des Rathauses aus und kann auf der Internetseite der Stadt Herten unter www.herten.de heruntergeladen werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Herten wohnen. Sie müssen zu Beginn der Wahlperiode, also am 1. Januar 2019, mindestens 25 Jahre alt und höchstens 69 Jahre alt und dürfen nicht vorbestraft sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen. Sie sollen aber ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen. Die Schöffinnen und Schöffen sollen straffällig gewordenen Jugendlichen helfen, einen Lebensweg ohne Straftaten zu finden. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden deshalb nicht allein die Taten und Vergehen berücksichtigt, sondern auch die aktuelle Lebenssituation und die Entwicklung der Jugendlichen. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Kontakt

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Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Ralf Angrick
Rathaus, Raum 41
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
(Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich)

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