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Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Ordnungsamtes Münster Münster (SMS) Seit dem 1. Dezember 2017 benötigen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Erlaubnis für die Fortführung ihres Spielbetriebes, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen oder eines Härtefalls erteilt werden kann. Während in einigen Städten Nordrhein-Westfalens Spielhallen geduldet werden, ist in Münster mehreren Betreibern von Spielhallen nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages diese Erlaubnis versagt und der weitere Betrieb konsequent untersagt worden. In 16 Fällen haben Spielhallenbetreiber hiergegen vor dem Veraltungsgericht Münster geklagt. Der Antrag eines Spielhallenbetreibers auf Duldung des weiteren Betriebs einer seiner Spielhallen ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. April abgelehnt worden. „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung in diesem Präzedenzfall bestätigt“, betont Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. Von den ehemals 55 Spielhallen in Münster werden voraussichtlich maximal 19 einen legalen Spielbetrieb anbieten können.
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